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Entlassung

Wie geht es nach Ihrem Krankenhausaufenthalt weiter?

Um das Behandlungsergebnis zu sichern, ist in bestimmten Fällen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung eine weitere Unterstützung notwendig. Als Krankenhaus stellen wir bereits während der Behandlung fest, ob medizinische, pflegerische oder sonstige Unterstützung nach der Entlassung erforderlich ist. In diesen Fällen können entsprechende Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes eingeleitet werden.

Außerdem können Krankenhäuser, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken ihren Patienten/innen in sehr begrenztem Umfang bei der Entlassung Verordnungen ausstellen und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Die Verordnung darf für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, gleiches gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel. Sprechen Sie uns gerne an, sollte eine Verordnung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Übergangsphase für Sie relevant sein. Wichtig ist außerdem, dass Sie sich nach Ihrer Entlassung bei Ihrem einweisenden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) vorstellen um den Therapieerfolg oder ggf. eine weitere Behandlung abzustimmen.

Für unsere Patienten zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument "Anlage 1a"  gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben.

Anlage 1a, 42 KB

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Montag bis Freitag: 08:00 – 19:00 Uhr
Samstag, sonn- und feiertags: 10:00 – 14:00 Uhr

über unsere Telefonzentrale:          09733 62-0

Als Krankenhaus ist es unsere Aufgabe, Sie nicht nur während des Aufenthalts optimal zu behandeln, sondern Sie beim Übergang in die Nachversorgung bestmöglich zu unterstützen.Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement vor, wie es im Thoraxzentrum Bezirk Unterfranken schon vorher lange üblich war. Offiziell wird das Entlassmanagement seit dem im SGB V § 39 Abs 1a geregelt.

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Ansprechpartner:
Entlassmanagement
Michelsberg 1
Tel: 09733 62 0
Fax: 09733 3009